Ein geschlechtersensibler Sprachgebrauch trägt aktiv zur Gleichberechtigung der Geschlechter und zu einer wertschätzenden Ansprache aller bei. Die Verwendung des generischen Maskulinums und eines "Gender-Hinweises" sind hierzu nicht geeignet und im juristischen Kontext und für öffentliche Institutionen nicht mehr zulässig. Zudem zeigen wissenschaftliche Untersuchungen, dass der Gebrauch generisch maskuliner Formen zu einem geringeren mentalen Einbezug von Frauen führt als sprachliche Alternativen.
Die sprachliche Gleichbehandlung der Geschlechter darf jedoch nicht auf Kosten der Verständlichkeit oder Klarheit von Texten gehen.
Die Kommission Anästhesiologinnen hat eine Empfehlung zum Sprachgebruach in offiziellen Texten der DGAI erarbeitet, die vom Präsidium verabschiedet wurde.
pdf Zum Dokument Empfehlung zur gendergerechten Sprache der DGAI (512 KB)